Aktuelle Corona Info
(März 2022):
Behandlungen, die auf ärztliche Verordnung erfolgen (Heilmittelverordnung oder Privatrezept), fallen nicht unter die 3G-Regel.
Patienten müssen also keinen Impfnachweis oder ein negatives Testergebnis vorweisen. Dies gilt auch für dringend notwendige medizinische Leistungen ohne Verordnung.
Für alle anderen Behandlungen gilt die "3G-Regel": Das heißt, dass Patienten uns bei Betreten der Praxis einen entsprechenden Nachweis über Impfung, Genesung oder Testung vorlegen müssen.
Während des Aufenthalts in unserer Praxis bitten wir Sie, eine FFP-2 Maske (oder äquivalent) zu tragen.
Falls Sie
- in den letzten 2 Wochen in einem Corona-Krisengebiet waren oder Kontakt mit einem Corona-Patienten hatten
- sich krank fühlen, Symptome wie Husten, Halsschmerzen etc. verspüren
- erhöhte Körpertemperatur oder Fieber haben
- Sie derzeit auf das Ergebnis eines PCR-Tests warten
so sagen Sie Ihren Termin bitte rechtzeitig ab.